Cyberattacken, Erpressungstrojaner, Datenlecks oder Angriffe auf die Privatsphäre – das Thema IT-Sicherheit ist so präsent wie nie zuvor. Zu Recht. Immerhin waren allein in den vergangenen zwölf Monaten 34 Prozent der mittelständischen Unternehmen in Deutschland Opfer eines Cyber-Angriffs. Ganze 39 Prozent registrierten zudem mindestens einen IT-Sicherheitsvorfall. Konkret: Ein Drittel aller Mittelständler wurde schon einmal ‚gehackt’. Zu diesem Ergebnis kommt neben anderen die Studie „Potenzialanalyse Unternehmen schützen, Risiken minimieren“ von Sopra Steria Consulting und dem F.A.Z.-Institut.

Die Zahlen machen vor allem eines deutlich: Cyber-Kriminalität ist eine reale Bedrohung. Und zwar für jeden. Wer die seit Jahren massiv wachsende Bedrohungslage heute noch mit einem Schulterzucken abtut, handelt grob fahrlässig. „Bei mir ist nichts zu holen“, „es erwischt nur die Großen“ – die Argumente zur Selbstberuhigung sind zahlreich. Allem voran aber falsch. Ähnlich wie bei konventionellen Einbrüchen sind die Mehrzahl gehackter Unternehmen nämlich Zufallsopfer. Schließlich haben Hacker – einmal abgesehen von gezielten Angriffen auf die Daten der wirklich Großen – mehrheitlich keine ‘lohnenden Ziele’, sondern vielmehr ‘schlecht gesicherte’ Systeme im Visier. Und die finden sie eben primär dort, wo das Risikobewusstsein gering ist. Dort, wo keine Investitionen in moderne IT-Sicherheitssysteme, Beratung und entsprechenden Cyber-Versicherungsschutz getätigt werden. Also vor allem bei kleinen und mittelständischen Betrieben.

Risikogruppe KMU
In Deutschland wurde in den letzten zwei Jahren jedes zweite kleinere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeiter Opfer einer Cyberattacke, so der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom). Eine Forsa-Umfrage 2018 bestätigt zudem, dass elf Prozent der gehackten KMUs mehrfach von einem Cyber-Angriff betroffen waren, 43 Prozent der KMUs musste in Folge der Angriffe ihren Betrieb sogar zeitweise stilllegen. Eben dieses Risiko kann für Freelancer sowie kleinere Unternehmen schnell eine existenzielle Bedrohung darstellen. Denn: Ein Cyberschaden verursacht bei diesen Unternehmen einen durchschnittlichen Schaden von 50.000 Euro. Die risikoscheue Frage „Was sollen Hacker schon von mir wollen?“ hat vor diesem Hintergrund also keinerlei Relevanz mehr.

Das musste auch die Bäckerei Hesse aus dem Kreis Olpe spüren: Durch einen Hackerangriff wurde die Verwaltung stundenlang lahm gelegt, sämtliche Bildschirme blieben schwarz. Mit der Folge, dass ein Zugriff auf Kundenbestellungen von insgesamt 54 Bäckerei-Filialen nicht mehr möglich war. Sämtliche Bestellungen mussten telefonisch erfragt werden. Tatsächlich ist dies in der Bäckerbranche wohl kein Einzelfall, weil es grundsätzlich jeden treffen kann: „Die Angriffe sind häufig ungezielt, es werden E-Mails mit Schadsoftware gestreut, und dann ist es Zufall, wen es trifft“, erklärt IT-Spezialist Stephan Wollny aus Kirchhundem, der bei Telekom in der Security-Abteilung arbeitet. (Quelle: WP)

Einfallstore sind so zahl- wie einfallsreich
Häufig sind es ganz alltägliche Dinge, die aufgrund fehlender Sensibilität bezüglich der Cybersicherheits-Thematik zu massiven Schäden führen. Allem voran das Öffnen einer infizierten E-Mail. Diese werden ‚randomisiert’, sprich zufällig versendet. Wer hier versehentlich klickt, kann den Schaden nicht mehr aufhalten. Und tatsächlich, rund zwei Drittel aller Cyberschäden werden durch infizierte E-Mail-Anhänge, sogenannte Phishing-Mails, verursacht. (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., GDV). Das perfide: Fake-E-Mails sind kaum noch vom Original zu unterscheiden. Und mangelnder Einfallsreichtum ist so ziemlich das letzte, was Hackern unterstellt werden kann. So werden beispielsweise auch vermeintliche Bewerbungen auf aktuelle Stellenanzeigen ein zunehmend beliebtes Tool für Cyberkriminelle. Doch auch anfällige Hardware wie USB-Sticks und Geräte, die per ISB-Slot aufgeladen werden – dazu zählen E-Zigaretten ebenso wie Smartphones – sind oftmals ein sperrangelweites Einfallstor für Viren, Spyware und Erpressungstrojaner.

 

 

Schäden entstehen – und lassen sich versichern
Schäden infolge eines Cyber-Angriffes sind primär finanzieller Natur. Doch auch Reputationsschäden wiegen schwer, wie der GDV bestätigt. Demnach zählen zu den häufigsten wirtschaftlichen Schäden durch Cyberkriminalität neben Aufklärungskosten (IT-Forensik) und Kosten zur Datenwiederherstellung die Betriebsunterbrechung und damit einhergehende Umsatzeinbußen, Datendiebstahl sowie Reputationsschäden und Vertrauensverlust. Gut, wer dann versichert ist. Doch eine Versicherung allein steht nur auf einem Bein. Anders gesagt: Sie deckt das, zugegeben enorme, Restrisiko ab, das nach einem umfassenden IT-Sicherheitskonzept noch bleibt.

Davon einmal abgesehen gilt: Aufklärung, Bewusstsein und Sensibilisierung – sprich der gesunde Menschenverstand – darf in keiner Unternehmensstrategie fehlen. Nicht bei den Großen. Und auch nicht bei den Kleinen. Ein Argument, dass Sie im Kundengeschäft gar nicht stark genug betonen können. Damit Sie hier überzeugen, bieten wir im Rahmen unserer Assistance-Leistungen ab sofort auch das spannende „Cyber-Präventionspaket Basis“ für alle Neu- und Bestandskunden an. Produktübergreifend und kostenfrei. Unterstützt werden wir dabei von unserem Partner Perseus, mit dem wir ein gemeinsames Ziel verfolgen: Ihre Kunden und deren Mitarbeiter in punkto Cyber-Sicherheit und Datenschutz von Grund auf zu sensibilisieren. Prävention ist das entscheidende Stichwort.

Schützen Sie Ihre Kunden vor Cyber-Angriffen – mit dem kostenfreien Cyberbaustein „Basis“:

Datenschutz und Cybersicherheit: Mitarbeiter werden durch Video-Trainings gezielt geschult und erhalten nach Abschluss den „Führerschein für Datenschutz“ und den „Führerschein für Cybersicherheit“
Risikobewusstsein: Mit einem entsprechenden Phishing-Test wird das Gefahrenbewusstsein der Mitarbeiter überprüft
Passwortschutz: Ein “Passwort-Generator” unterstützt Ihre Kunden dabei, sichere Passwörter zu generieren
Browserschutz: Browser werden auf den aktuellen Stand hin überprüft, ein Link zu vertrauenswürdigen Anbietern hilft Ihren Kunden, ein sicheres, aktuelles Update zu finden
Handlungsempfehlung: Eine praktische Checkliste gibt Ihren Kunden praktische Hinweise und Anregungen für mögliche organisatorische und technische Maßnahmen im Unternehmen

Für das Produkt Markel Pro Cyber kann zudem der kostenpflichtige Zusatzbaustein „Cyber Prävention Premium“ – ebenfalls in Kooperation mit Perseus – hinzugezogen werden.

Bestandteile dieses Premium Pakets sind:

Datenschutz und Cybersicherheit: Mitarbeiter werden durch Video-Trainings gezielt geschult und erhalten nach Abschluss den „Führerschein für Datenschutz“ und den „Führerschein für Cybersicherheit“
Risikobewusstsein: Durch regelmäßige Phishing-Tests wird das Gefahrenbewusstsein der Mitarbeiter überprüft
E-Mail-Schutz: Perseus überprüft auf Anfrage alle Anhänge verdächtiger E-Mails auf bekannte Malware. E-Mail-Adressen der Mitarbeiter werden regelmäßig einem Darknet-Scan unterzogen
Passwortschutz: Ein “Passwort-Generator” unterstützt Ihre Kunden dabei, sichere Passwörter zu generieren
Browserschutz: Browser werden auf den aktuellen Stand hin überprüft, ein Link zu vertrauenswürdigen Anbietern hilft Ihren Kunden, ein sicheres, aktuelles Update zu finden
Expertenwissen: Relevante Themen werden durch Perseus in persönlichen Beiträgen vorgestellt. Ein Team aus erfahrenen Kundenbetreuern kümmert sich um alle Fragen der Mitarbeiter und unterstützt diese im Notfall
Angriffsalarm: Bei Angriffswellen durch Viren, Trojaner oder Phishing per Mail werden die Mitarbeiter gewarnt
Handlungsempfehlung: Eine praktische Checkliste gibt Ihren Kunden praktische Hinweise und Anregungen für mögliche organisatorische und technische Maßnahmen im Unternehmen

Fazit:
Cyber-Kriminalität ist so facettenreich wie die Maßnahmen, ihr zu begegnen. Vorsorge ist zwar besser als Nachsorge – weshalb wir alle Kunden mit einem entsprechenden Schulungsprogramm kostenfrei für das Thema sensibilisieren und darüber hinaus immer wieder die Relevanz einer maßgeschneiderten IT-Sicherheitsstrategie betonen. Doch das Restrisiko bleibt. Denn kein Sicherheitskonzept ist zu 100 Prozent wasserdicht. Dafür sind professionelle Cyber-Angriffe zu gewieft. Und zu rasant in ihrer Entwicklung. An einer Cyber-Police kommt daher kein Unternehmen vorbei.

Sein oder nicht sein, das ist mit Blick auf das Shakespeare Land die Frage. Nach dem ursprünglichen Zeitplan sollte Großbritannien am 29. März 2019, Schlag Mitternacht, die Europäische Union verlassen. Knapp drei Jahre nach dem britischen Referendum wird eine Verschiebung des Brexit notwendig. Vorhang auf für einen typischen Tag im Unterhaus.

1. April 2019 im vereinigten Königreich
Die Szene: Das Unterhaus. Die tragische Hauptfigur des Dramas: Teresa May. Nächster Akt: Der Kongress verhandelt weiter. No Deal, ein softer Brexit, ein zweites Referendum? Weder Mays Brexit-Deal, noch die Alternativen fanden bislang eine Mehrheit im Unterhaus. Keine der Optionen – tatsächlich wurden insgesamt acht Alternativen vorgelegt – hat sich durchgesetzt, ein zweites Referendum und eine europäische Zollunion immerhin haben deutliche Fürsprecher. Heute nun, am 11. April, soll der EU-Sondergipfel stattfinden, ohne Plan B wird Teresa May die Bühne jedoch kaum betreten können. Denn vorher müssten noch 34 konservative Abgeordnete aus beiden Lagern – Brexit-Befürwortern und Gegnern – überzeugt werden.

Die Premierministerin hat in den vergangenen zwei Tagen sowohl bei Emmanuel Macron als auch bei Angela Merkel für ihren Vertrag geworben. Das mag grotesk anmuten. Vielmehr jedoch spiegelt es die Unentschlossenheit aller Beteiligten wieder. Die Schwierigkeit der Konsensfähigkeit. Doch wer weiß, manchmal – das folgende Zitat stammt zwar nicht von Shakespeare, hat erfahrungsgemäß aber auch einen wahren Kern – ‚höhlt nur der stete Tropfen den Stein’. Demnach könnte Brandon Lewis, Generalsekretär der Konservativen Partei, Recht behalten. So äußerte er in der BBC: „Der Brexit-Deal wird dem Referendum gerecht und ist gut für die Wirtschaft. Aber einige Kollegen haben nach wie vor Bedenken, daran müssen wir noch arbeiten. Am Ende muss das Parlament für etwas stimmen.” Immerhin verdichten sich die Zeichen, die EU dürfte May heute einen weiteren Aufschub gewähren . Wie lange und unter welchen Bedingungen – diese Frage bleibt zu klären. Hamlet, Prinz von Dänemark, beginnt im 3. Aufzug, 1. Szene seinen berühmten Monolog mit den Worten “To be, or not to be, that is the question” und verleiht seinem unentschlossenen Handeln Ausdruck. Unentschlossenheit, das ist zumindest keine Frage, kann man der britischen Premierministerin mit Blick auf ihre Hartnäckigkeit nicht vorwerfen.

 

 

Markel sichert europäisches Geschäft in drei Akten
Apropos Entschlossenheit: Auch Markels Wurzeln reichen tief nach Großbritannien. Um sicherzustellen, dass wir den Bedürfnissen von Versicherungsnehmern in der Europäischen Union gerecht werden – unabhängig vom Ausgang der Brexit-Verhandlungen – haben wir unmittelbar nach dem Referendum im Sommer 2016 alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet und im Mai 2017, nach Gesprächen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Zulassung einer Versicherungsgesellschaft in Deutschland beantragt. Mit Erfolg. Ein Jahr darauf, am 18. Juli 2018, erteilte uns die BaFin offiziell die Erlaubnis zum Betrieb einer Versicherungsgesellschaft in Deutschland. Seit dem 1. Oktober 2018 schreibt Markel sämtliches Neugeschäft in Deutschland und Österreich über die Markel Insurance SE und ist damit einzigartig am Markt. „Denn warum in die Ferne schweifen …“ – doch das ist wieder ein anderes Zitat. Und Thema. Mehr dazu lesen Sie hier: Markel schreibt Neugeschäft ab jetzt als deutscher Versicherer.

Unser Lesetipp: Wer mehr Durchblick in Sachen Brexit sucht, findet eine interessante Chronologie der Ereignisse unter anderem hier.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung beschäftigt Europa seit nunmehr 8 Monaten. Am 28.01.2019 war der erste Europäische Datenschutztag nach Einführung der DSGVO im Mai 2018. Zeit für einen Rückblick. Was hat sich verändert und wie sieht die aktuelle Lage aus?

Die DSGVO wurde am 25. Mai 2018 wirksam und sollte vor allem den Endverbraucher besser schützen. Ihm wurde das Recht auf mehr Kontrolle über seinen digitalen Fußabdruck im 21. Jahrhundert gewährt. Unternehmen oder Institutionen, die personenbezogene Daten sammeln, weitergeben oder verarbeiten, dürfen dies seit letztem Jahr nur noch mittels ausdrücklicher Zustimmung. Bei Verstößen drohen hohe Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Doch wie ist die Stimmung acht Monate später?

Die Grundverordnung und der Endverbraucher
Für Privatpersonen bedeutet die DSGVO hauptsächlich, dass ihnen ein „Recht auf Vergessen“ seitens der Unternehmen eingeräumt wird. So kam es bis Januar 2019 bereits zu 95.000 Beschwerden wegen Verstößen gegen die DSGVO bei nationalen Datenschutzbehörden. In der Gesellschaft scheint sich zweifellos ein größeres Bewusstsein für die Datenschutzrechte und für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt zu haben. Um einen höheren Schutz der Privatsphäre zu erreichen, müssen Endverbraucher im Alltag allerdings allzu häufig lästige Hürden nehmen. Beispielsweise wird auf nahezu jeder Website nun ihre Zustimmung abgefragt. Diese dient folgendem Zweck: Dem Sammeln von Informationen um Werbung zu personalisieren, Social-Media-Dienste bereitzustellen, Datenverkehr zu analysieren, pseudonymisierte Profile zu erstellen, etc. Um eine höhere Opt-in-Zahl zu erreichen, kommunizieren Unternehmen allerdings auch, dass nur mit Einverständnis des Verbrauchers eine einwandfreie Funktion der Website gewährleistet werden kann. Die Datenschutzwelle reicht bis hin zu Arztbesuchen, wo Patienten seit letztem Jahr ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer Daten mittels explizierter Unterschrift geben müssen.

Die Grundverordnung und Unternehmen
Auch in Unternehmen scheint sich ein höheres Bewusstsein für einen sicheren Umgang mit Daten entwickelt zu haben. Es hat sich ein gewisses Verständnis für die eigene Verantwortung bei der Verarbeitung von Daten eingestellt. Doch das war nicht immer der Fall. Es herrschte anfängliches Chaos vor der Umstellung der DSGVO und es hat einige Zeit gedauert, bis sich alle Unternehmen umgestellt hatten. Datenschutzbeauftragte wurden massig eingestellt, damit sich Unternehmen für Mai 2018 rüsten konnten. Erstaunlich ist es dabei nicht, dass gerade aufgrund der hohen Nachfrage an Expertise aktuell ein Mangel an Datenschutzexperten auf dem Markt herrscht. Immer noch haben 60% der Unternehmen keine Vollzeitstelle für das Thema Datenschutz geschaffen. Wer keine Expertise im Haus hat holt sich die Beratung von Extern.

Überblick über die Versicherungsbranche
Im Versicherungsumfeld herrscht nach wie vor große Sorge vor Strafen. Dies ist nicht unberechtigt, da es bereits Google in Frankreich getroffen hat. Die Datenschutzbehörde entschied Anfang des Jahres, dass der Internet-Gigant die neuen Anforderungen der DSGVO nicht ausreichend erfüllt hat und brummte ihm prompt eine Strafe in Höhe von 50 Millionen Euro auf. Doch die Sorge um die Serie von Bußgeldern für kleine und mittlere Unternehmen ist bislang unbegründet geblieben. Für die Absicherung von Schäden durch Datenrechtsverstößen ist es wichtig, dass in den vermittelten Haftpflichtversicherungen Datenrechtsbausteine enthalten sind, die eine Prüfung von Verstößen und sowohl die Abwehr, als auch die Regulierung von Forderungen übernehmen. Dies gilt für alle Berufs-, Betriebs- oder Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen, je nachdem unter welche Absicherung der jeweilige Kunde fällt.

Versicherungsschutz für den Datenschutzbeauftragten
Zudem hat das Tätigkeitsfeld der Datenschutzbeauftragten seit der Wirksamkeit der EU-DSGVO einen starken Zulauf erfahren. Für Vermittler gilt es hier, sowohl interne als auch externe Datenschutzbeauftragte mit Versicherungsschutz auszustatten.
Für interne Datenschutzbeauftrage gibt es verschiedene Möglichkeiten der Absicherung von persönlichen Haftungen gegenüber Dritten. Meist sind Datenschutzbeauftrage in Firmen-D&Os als mitversicherte Personen genannt und genießen hierüber automatischen Schutz. Alternativ greifen auch die persönlichen D&O Versicherungen oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für interne Datenschutzbeauftragte. Für externe Datenschutzbeauftragte werden Unternehmensberaterkonzepte oder auch auf externe Datenschutzbeauftragte zugeschnittene Produkte – wie beispielsweise Markel Pro Datenschutzbeauftragter – angeboten. Bei den Deckungen ist darauf zu achten, dass für Strafen und Bußgelder der externe Datenschutzbeauftragte als Versicherungsnehmer eingesetzt ist. Dies gilt natürlich nur, sofern der Schaden durch Verschulden des Datenschutzbeauftragten entstanden ist und bei diesem geltend gemacht wird.
Datenrechtsverstöße sind schnell passiert. Daher enthalten alle Vermögensschadenhaftpflichtprodukte aus der Markel Produktwelt eine Daten- und Cyberdrittschadendeckung über die Datenrechtsverstöße als Grundlage aller anwendbaren Datenrechtsgesetze und -vereinbarungen, sowohl nach nationalem Recht oder nach dem Recht eines Drittstaates. Als Beispiel wäre hier das US-Datenschutzrecht im internationalen Internetverkehr zu nennen.

Die Datenschutzgrundverordnung: Quo vadis?
Die große Angst vor der DSGVO hat sich bisher nicht bewahrheitet. Allerdings sind auch heute noch viele Fragen offen, die aus rechtlicher Sicht noch geklärt werden müssen. Möglich wäre, dass wir uns aktuell in einer inoffiziell gültigen Schonfrist von Abmahnanwälten und Datenschutzbehörden befinden. Davon auszugehen ist, dass es zu weit mehr Inanspruchnahmen kommen wird, sobald sich die Rechtslage konkretisiert hat. Das wird sich jedoch zeigen.
Als bisheriges Fazit kann folgendes festgehalten werden: Eine negative Auswirkung der Verordnung ist, dass der Endverbraucher von der ganzen Datenschutz-Flut regelrecht überrollt wird, was zu einer gewissen Verdrossenheit führt. Positiv jedoch ist auch, dass die Verordnung in der Gesellschaft den Blick auf die Verwendung personenbezogener Daten verändert hat. Unternehmen und Datenschutzbeauftragten wird empfohlen, sich umfänglich abzusichern um im Schadenfall auf der sicheren Seite zu stehen.

Sie ist der Wachstumstreiber der Branche: Die Cyber-Versicherung. Das bestätigen Abschlussraten und Prämienvolumen des vergangenen Jahres eindrücklich. Gleichzeitig ist die Cyber-Versicherung eines der erklärungsbedürftigsten Produkte am Markt. Damit ist sie keine Police, die im Vorbeigehen verkauft wird – die Abschlusswahrscheinlichkeit steht und fällt mit der Beratungsqualität des Maklers und dem Know-how des Underwriters. Verständliche Bedingungswerke tragen ebenso zu einer Vertriebsqualifizierung bei wie eine individuelle Risikobewertung, die Kunden für Cyber-Risiken sensibilisiert. Markel setzt mit PRO CYBER als erster Spezialversicherer auf unkomplizierte, eindeutige Wordings und unterstützt Makler bei der Cyberrisiko-Betrachtung ganz praktisch. Zum Beispiel mit dem cysmo Report.

Mit Wachstumsraten von bis zu 30 Prozent (Finaccord) ist die Cyber-Versicherung die weltweit am schnellsten wachsende Sparte in der Gewerbe- und Industrieversicherung. Das ist Fakt. Fakt ist aber auch, dass das individuelle Risikoprofil in Bezug auf Cyberattacken vom Großteil deutscher Unternehmen nach wie vor nicht erkannt wird, gleichermaßen gering ist auch die Kenntnis über Cyber-Versicherungen. Kein Wunder, das Risiko ist abstrakt, ein Überblick über die konkrete Bedrohungslage fällt schwer. Denn anders als die Absicherung sichtbarer Schäden, wie sie an Gebäude oder Maschinen entstehen können, machen Cyberattacken durch unbekannte Hacker das ohnehin schon komplexe Thema zusätzlich kompliziert. Mit der Folge, dass Versicherer wie Makler doppelte Überzeugungsarbeit leisten müssen. Ein aufwändiger Prozess, der durch Cyber-Ratings verkürzt und vereinfacht wird. Mit solch einer Verkaufshilfe lässt sich das individuelle Risiko des Kunden durch entsprechende Reports nämlich physisch veranschaulichen. Eine notwendige Maßnahme, schließlich liegt die Mammutaufgabe im Schutz vor Cyber-Kriminalität neben einem passgenauen Versicherungsschutz im Schadenfall ganz klar in der Prävention – und damit in einer umfassenden Betrachtung technischer wie nicht-technischer Risikofaktoren. Deren Sichtbarmachung ist hierbei das erfolgversprechende Stichwort.

Zielgerichtete Prävention mit Hilfe von Cyber-Ratings
Markel setzt für den Vertrieb seiner Cyber-Police auf Rating-gestützte Transparenz via cysmo. Ein Analysetool, das eine umfängliche Sicht auf alle relevanten Betrachtungsebenen der Bedrohungslage für die IT-Security erlaubt – Faktor Mensch, Informationstechnologie und Prozesse eingeschlossen.

Während bisher Fragebögen und Self-Checks, in wenigen Fällen durch Audits begleitet, das alleinige Mittel der Wahl waren, können Makler mit cysmo nun ein ergänzendes Analyseverfahren einsetzen, das eine zusätzliche Bewertungsdimension eröffnet. Primär komplettiert cysmo die Informationen aus den bekannten Fragebögen – etwa zu personenbezogenen Daten – um wichtige technische Aspekte zu Online-Einstellungen oder IT-Infrastruktur. Das schafft die nötige Transparenz für Kunde und Vermittler und trägt maßgeblich zur Risikosensibilisierung bei. Mit dem unmittelbaren Effekt, dass viele geratete Unternehmen ihre IT-Sicherheit tatsächlich optimieren, indem Ports geschlossen und Budgets für die IT-Sicherheit freigegeben werden.

„Durch die Sichtbarmachung von offenen Ports oder Darknet-Aktivitäten geben wir unseren Vertriebspartnern die Möglichkeit, Kunden ganz konkret mit dem jeweiligen Cyber-Risiko zu konfrontieren“, erklärt Stephan Lingner, Leiter des Underwritings von Markel. Die knappen, ergänzenden Erläuterungen zu den einzelnen Punkten wiederum übersetzen das technische Vokabular in eine passende Sprache für den Versicherungsnehmer. Ebenfalls vorteilhaft: die Frage, ob Kunden bei schlechten Ratings Wert auf Verbesserungsmaßnahmen legen, erlaubt Rückschlüsse, die unmittelbar auf die Beratungssituation des Maklers einzahlen und beispielsweise eine individuelle Preisfindung begünstigen. So kann der Ratingscore direkt die Prämie verändern und bei Sicherheitsverbesserungen angepasst werden. Auch Re-Ratings nach einer Versicherungsperiode oder nach einem Schadenfall schreiben eine IT-Sicherheitshistorie, die einmal mehr für die Vermittler-Praxis relevant ist. Bei schlecht gerateten Risiken können Makler die Angebotserstellung im Übrigen unter den Vorbehalt der Sicherheitsverbesserungen setzen.

PPI Cyber-Comic
Zielgerichtete Unterstützung im Schadenfall
250 Millionen Schadprogramme weltweit, etwa 60 global agierende Cybercrime-Organisationen und 46 Milliarden Euro Schaden aufgrund von Cyberangriffen in Deutschland – die Gefahren für Unternehmen und kritische Infrastrukturen durch Cyberkriminalität sind omnipräsent. Bei aller Prävention gilt: Angriffe lassen sich nicht per se vermeiden – jedes zweite Unternehmen in Deutschland war bereits Opfer einer entsprechenden Attacke. Umso wichtiger ist ein Versicherungsschutz, der wie Markel PRO CYBER maßgeschneidert auf die Bedürfnisse und Rahmenbedingungen des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten ist. Auch ein professionelles Management im Schadenfall ist ein wichtiges Aushängeschild für jeden Makler: Betroffene Kunden vertrauen im Fall der Fälle darauf, dass Versicherer und ihre Underwriter die komplexen neuen Abläufe, die den Schadenprozess in der Cyber-Versicherung definieren, im Griff haben.

In diesem Punkt steht Markel Versicherungsnehmern mit umfangreichen Assistance-Leistungen zur Seite. Eine Schadenhotline, die rund um die Uhr akute Hilfeleistung bietet, IT-Forensik zur Schadensaufklärung, professioneller juristischer Beistand oder die Vermittlung hervorragender PR-Agenturen für die Krisenkommunikation sind nur ein paar von Markel’s angebotenen Maßnahmen zur Hilfeleistung im Schadenfall. Denn nicht nur die Kommunikation zwischen Kunde, Versicherer und Krisendienstleister, sondern auch die Kommunikation nach außen ist unverzichtbar, um Reputationsschäden für das betroffene Unternehmen zu vermeiden.

Cyber-Versicherung: Quo vadis?
Die Cyber-Versicherung ist in ständiger Bewegung. Rekordschäden wie im Falle Maersk 2017 werden zunehmend an der Tagesordnung sein. Das bedeutet: So, wie sich beispielsweise neue Schadsoftware immer weiterentwickelt, muss auch die Sparte Schritt halten und sich den immer ausgefeilteren Methoden anpassen. Dieser komplexen Entwicklung kann man sich nur stellen, indem man sich die Zeit nimmt, sich mit ihr zu beschäftigen. Das gilt für Versicherer, Makler und Versicherungsnehmer gleichermaßen. Makler, die in der Lage sind, eine geeignete Versicherungssumme zu bestimmen und eine optimale Absicherung gegen Cyber-Schäden zu definieren, werden auch in Zukunft von dieser boomenden Sparte profitieren. Denn dass sie weiter wächst, ist unumstritten. Wohin genau sich der Markt entwickeln wird ist hingegen offen. Viele Experten jedoch sind davon überzeugt, dass sich die Cyber-Versicherung in fünf Jahren ebenso etabliert haben wird wie Rechtsschutz und D&O – in zehn Jahren werden die Deckungsinhalte in jedem Unternehmen versichert sein.

Sie ist mit einem klaren Ziel angetreten: Die DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) will, wie auch die aktuell breit diskutierte EU-Urheberrechts-Richtlinie, personenbezogene Daten vor Missbrauch, vor sogenannten Datenkraken schützen. Doch schafft sie das? Oder hat der Medienwissenschaftler Stefan Weber Recht, wenn er auf heise.de provokant von einem „bürokratischen Monster“ spricht, „das nur Zettelwirtschaft und Unsicherheit produziert“?

Ärgernis oder Erleichterung?
Die DSGVO vereinheitlicht die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen. Verstöße werden unter anderem mit hohen Bußgeldern belegt. Das ist auch gut so. Bei der praktischen Umsetzung jedoch hört man es in allen Ecken knirschen, es läuft nicht rund. Nein, es ist sogar jede Menge Sand im Getriebe. Was daran liegen könnte, dass die Verordnung technikunabhängig formuliert ist, ergo kaum definiert wird, welche Daten wie behandelt werden müssen. Das wirft Fragen auf, Juristen sind dauerbeschäftigt, die Verordnung und deren eigentliche Bedeutung zu entschlüsseln und deshalb, genau – sind viele genervt. Beispiel Cookies: Die Formulierungen sind offensichtlich so vage, dass selbst Experten darüber streiten, wie sie ausgelegt werden müssen. Eine Angst allerdings scheint sich nicht zu bestätigen, nämlich dass massenhaft Webseiten, Diskussionsforen und Blogs dicht machen.

Auch die andere Seite, sprich User und Kunden ächzen unter der Last der Bürokratie – beziehungsweise: klicken sie weg. Die Erfahrungen mit der DSGVO sind also eher nervend, was zu unerwarteten Gegenreaktionen und einer allgemeinen Datenschutz-Unlust führen könnte.
Tatsächlich produziert die DSGVO jede Menge Datenmüll. Und Hand aufs Herz: Ob im beruflichen oder privaten Alltag – lesen Sie genau, was Sie tagtäglich unterschreiben beziehungsweise zustimmend anklicken? Weber zieht hier einen interessanten Vergleich, nach dem sich die DSGVO wie „der täglich auf einer neu aufgerufenen Website weggeklickte Cookie-Hinweis“ manifestiert. Die Folge sei eine Kultur der Oberflächlichkeit. Es wird zwar munter unterschrieben, akzeptiert und geklickt, aber nicht immer gelesen, was an neuen Datenschutzbestimmungen seitens Banken, Versicherern, Online-Händlern und zahlreichen weiteren Absendern als Brief, E-Mail oder Pop-Up ins Haus aka Postfach flattert. Das sollen erste empirische Zahlen belegen.

 

 

Mit dem Finger zeigen oder Kopf einschalten?
Schön wäre es, der Datenschutz als Normalzustand. Stattdessen ruft die vom Ansatz her wichtige Grundidee einer einheitlichen Datenschutz-Grundverordnung so viel Unmut hervor, dass sie droht, den Ruf des Datenschutzes zu schwächen. Dass die Frustration so groß ist, hat sicher viele Gründe. Vielleicht sind ja tatsächlich die 88 Seiten und ihre mitunter weltfremden Ansichten Schuld an der Misere. Oder ist die DSGVO eventuell doch einfacher umzusetzen als viele denken, wenn man die Angst vor Abmahnanwälten sowie die Rechtsunsicherheit einmal ausblendet und das Gesetz, wie EU-Kommissarin Věra Jourová fordert , mit “gesundem Menschenverstand” liest? Stefan Weber jedenfalls bleibt kritisch und kommentiert auf heise.de weiter, dass nun auch das neue EU-Urheberrecht in die komplett falsche Richtung geht.

Wir sind gespannt, wie sich der Diskurs weiter entwickelt, welche Lösungen Wirkung zeigen. Neues braucht Zeit. Praxis. Erfahrung. Mitunter Nachbesserung. Oder, wie Steve Jobs einst sagte: “You can’t connect the dots looking forward; you can only connect them looking backwards.” Bis dahin können Sie die Frage und damit verbundene Kommentare, Debatten und Erklärungen, ob und warum die DSGVO nervt, bei Interesse ja einfach mal ‚googeln’. Doch aufgepasst, vergessen Sie nicht, die Cookies der Webseiten zu akzeptieren, auf die Sie Ihre Suche führen wird.

Markel Insurance SE, München, den 08.10.2018
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Markel Insurance SE im Juli die Erlaubnis zum Betrieb einer Versicherungsgesellschaft in Deutschland erteilt. Seit dem 1. Oktober 2018 schreibt Markel sämtliches Neugeschäft in Deutschland und Österreich über die Markel Insurance SE.

Der Spezialversicherer Markel war bisher unter dem Namen Markel International, Niederlassung für Deutschland, im Markt bekannt. Im Zuge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit) und zur Unterstützung der Wachstumsstrategie in Europa hat sich Markel dazu entschieden, für das europäische Geschäft eine eigenständige deutsche Versicherungsgesellschaft, die Markel Insurance SE, zu gründen. Unabhängig von den noch abzuwartenden Folgen des Brexits bietet Markel damit neuen und bestehenden Kunden als starker und zuverlässiger Partner in Deutschland ein Plus an Rechtssicherheit. Die finanzielle Stabilität der neuen Gesellschaft ist bereits durch A-Ratings von AM Best und Standard & Poor’s bestätigt worden.

Zum Beginn der Geschäftstätigkeit wurden die Courtagevereinbarungen mit über 2.500 angebundenen Maklern auf die Markel Insurance SE erweitert. An Produktumfängen, Prämien und dem Einreichungsprozess sowie den bekannten Ansprechpartnern ändert sich jedoch nichts. Adress- und Kontaktdaten bleiben gleich. Sämtliche Antrags- und Produktunterlagen lauten ab dem 01.10.2018 auf die Markel Insurance SE. Außerdem wurden die Unterlagen mit intelligenten Prüfmechanismen und klarer formulierten Risikofragen ausgestattet. Die aktuellen und vollständigen Unterlagen sind auf dem frei zugänglichen Maklerportal verfügbar unter www.markel.de. Wer Interesse an einer Zusammenarbeit mit Markel hat, kann mit ein paar Klicks die Anbindung (https://markel.de/anbindung/) beantragen.

Richmond, Virginia, 18. Juli 2018 – Die Markel Corporation (NYSE: MKL) gab heute bekannt, dass ihr von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis zum Betrieb einer Versicherungsgesellschaft in Deutschland erteilt wurde.

Die Zulassung der Markel Insurance SE (MISE) erlaubt es Markel, auch nach dem Brexit, dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union, Kunden mit Sitz oder abzusichernden Risiken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Versicherungsschutz anzubieten.

Richard R. Whitt, Co-Chief Executive Officer der Markel Corporation, erklärte: „Wir verfolgen weltweite Wachstumsziele für unser Unternehmen und stärken unsere Position in Kontinentaleuropa. Die Gründung unserer deutschen Versicherungsgesellschaft wird zu unserem Erfolg in der Region beitragen.“

William Stovin, President von Markel International, meinte: „MISE dient nicht nur dazu, nach dem Brexit unsere Geschäftstätigkeit im EWR zu sichern. Sie ist auch ein wichtiger strategischer Schritt, der unsere Ambitionen unterstreicht, ein deutlich größerer Akteur auf dem europäischen Markt zu werden.“

So antwortet Markel auf die neuen Herausforderungen der DSGVO

Ob Facebook, Telekommunikationsanbieter oder Handelsplattform: Viele Unternehmen wollen vor allem Eines – unsere Daten. Denn jeder, der sich im Internet bewegt, online Angebote anfordert, Verträge abschließt, shoppen geht oder an Preisausschreiben teilnimmt, hinterlässt seinen individuellen Fingerabdruck in Form persönlicher Daten. Weltweit. Das hat Konsequenzen. Missbräuchliche Datenverarbeitung und -speicherung beschränkt den Bürger massiv in seinem informationellen Selbstbestimmungsrecht. Höchste Zeit also, auf die omnipräsenten Datenschutzskandale zu reagieren und vor allem die sensiblen Daten natürlicher Personen nachhaltig zu schützen.

Nach zweijähriger Übergangsfrist ist es nun endlich soweit, ab dem 25. Mai 2018 gelten in der Europäischen Union einheitliche Regeln für alle Mitgliedsländer. Die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) macht es möglich. Die Umsetzung dieser Verordnung erfolgt in Deutschland über das entsprechend novellierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu), die gleichzeitig mit der EU-Novelle mit angepassten datenschutzrechtlichen Regelungen in Kraft tritt. Gemeinsam haben sie enormes Potenzial, die oftmals erheblichen negativen Auswirkungen auf die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu beschränken. Ein Meilenstein in der Geschichte des Datenschutzes. Immerhin liegt die letzte große EU-Richtlinie von 1995 mehr als 20 Jahre zurück und fällt damit in eine Ära, in der das Internet noch in den Kinderschuhen steckte und ein Marktmogul wie Google als Unternehmen noch nicht einmal existierte. Erfreulich an der Novellierung ist, dass die DSGVO, anders als die Vorgängerregelung von 1995, nicht mehr im Gewand einer Richtlinie daherkommt, sondern als Verordnung. Konkret bedeutet das nämlich, dass sie in allen Mitgliedsländern sofort in Kraft tritt und nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden muss – was bei einer Richtlinie der Fall ist.

DSGVO in Kürze: Worum geht’s, was ist neu?

Ein klarer Fokus legt die EU-DSGVO auf den Schutz personenbezogener Daten. Je sensibler die Daten sind, desto besser müssen sie geschützt werden. So gelten beispielsweise für Gesundheitsdaten verschärfte Regeln, an die sich Arztpraxen oder Krankenhäuser halten müssen. Betroffen sind auch ausländische Unternehmen, sofern sie Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Um den Stellenwert, den die Europäische Union diesen Daten zumisst, herauszustellen, hat die EU die Strafen für Verstöße gegen das Datenschutzrecht empfindlich in die Höhe getrieben. Schwere Verstöße können durch die Datenschutzbehörden mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes belegt werden, jeweils abhängig davon, welcher Betrag höher ausfällt.

Ein weiteres Novum ist die Stärkung des Rechts jedes einzelnen Bürgers zu erfahren, was mit seinen Daten passiert. Er kann sowohl die Herausgabe seiner Daten, deren Korrektur als auch deren Löschung verlangen und das oftmals einfach via E-Mail, sprich ohne hohe bürokratische Hürden oder das Dogma des Kleingedruckten. Datenschutz wird sozusagen zu einem Grundprinzip. Davon abgesehen, so zumindest das erklärte Ziel, müssen Unternehmen persönliche Daten löschen, sofern diese nicht mehr benötigt werden.

Datenschutz und Versicherung

Schutz ist nur ein weiteres Synonym für Verantwortung, die die EU mit ihrer neuen Datenschutzverordnung nach nunmehr fünfjährigem juristischen Gerangel endlich übernimmt. Für die damit verbundenen Herausforderungen hat Markel wiederum entsprechende Lösungen parat. Immerhin schützt der Maklerversicherer seine Kunden in den zentralen Versicherungsprodukten auch gegen Ansprüche, die aus den neuen Bestimmungen der EU-DSGVO und dem BDSG entstehen. Unabhängig davon, ob sie gerechtfertigt sind oder nicht. Ein Überblick.

Fokus Datenschutz

Die Vermögenschadenhaftpflicht

Sämtliche Berufs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen aus der Reihe Markel Pro berücksichtigen im Rahmen des Bausteins ‚Daten- und Cyber-Drittschäden’ eine Absicherung gegen alle anwendbaren Datenschutzgesetze sowie gegen vertragliche Bestimmungen, die entsprechende Schutzniveaus vorsehen. Im Rahmen dieser Deckung prüft Markel die Ansprüche aus (vorgeworfenen) Datenschutzverletzungen, befriedigt begründete und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Dieser Schutz wird mit allen Produkten der Berufs- und Vermögensschadenshaftpflicht von Markel angeboten. Dabei ist es beispielsweise ganz egal, ob bei verkammerten Berufen wie Rechtsanwälten in einem Prozess der Vorwurf einer Verletzung beim Umgang mit Daten durch die Gegenseite erhoben wird oder ob ein IT-Dienstleister beschuldigt ist, Kundendaten eines Auftraggebers missbräuchlich an Dritte weitergegeben zu haben.

Vermögensschadenshaftpflicht für externe Datenschutzbeauftragte

Über Markel Pro Berater wird Datenschutzberatern, die als Dienstleister für externe Auftraggeber fungieren, umfangreicher Versicherungsschutz im Bereich der Vermögensschäden gewährt. Entstehen den Auftraggebern beispielsweise Vermögensschäden in Form auferlegter Bußgelder oder Strafen, die auf eine fehlerhafte Beratung oder eine falsche Umsetzung zurückzuführen sind, besteht hier ein besonderer Bedarf an Absicherung, der durch Markel abgedeckt ist.

D&O

Die Sorgfaltspflicht der Geschäftsleitung umfasst die Überwachung alle Unternehmensresorts auf Datenschutzkonformität, beginnend bei Daten der eigenen Mitarbeiter in der Personalabteilung bis hin zu Kundendaten in den Verwaltungsabteilungen. Alle für die Umsetzung und Überwachung der Datenschutzbestimmungen verantwortlichen Personen in der Geschäftsleitung können mit Ansprüchen Dritter direkt konfrontiert werden. Neben den klassischen Organen von Gesellschaften, wie Geschäftsführer oder Vorstände umfasst der Versicherungsschutz der D&O daher auch interne Datenschutzbeauftragte, die oft persönlich in Datenschutzerklärungen gegenüber Dritten benannt werden.

Cyber

In der Cyber-Versicherung liegt neben den Schäden an der IT ein Hauptaugenmerk auf Schäden im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Neben den Ansprüchen von Dateninhabern, die bereits in den Vermögenschadenshaftpflichtversicherungen behandelt wurden, besteht immer auch der Bedarf nach Forensik. Nur so können Fragen beantwortet werden, ob Daten korrumpiert, manipuliert oder missbraucht wurden beziehungsweise ob (und wie) sie abhandengekommen sind. Zudem müssen für Dateninhaber zahlreiche Leistungen erbracht werden, dazu zählen Meldepflichten, die Überwachung von Identitätsmissbrauch sowie die Rechtsberatung.

Datenschutz braucht Versicherung

Zu der neuen Grundverordnung und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz, zu denen es noch kaum Rechtsprechung und Kommentare gibt, werden sich in vielen Unternehmen unterschiedlichste Lösungsansätze bilden. Falls einige von diesen Ansätzen in die falsche Richtung weisen, ist ein guter Versicherungsschutz unabdingbar. Mit der Möglichkeit, alle den Datenschutz betreffende Bereiche abzusichern, schließt Markel mögliche Haftungslücken bei seinen Versicherungsnehmern.

Antrags- und Produktinformationen für das Produkt Markel Pro Datenschutzbeauftragter finden Sie hier oder zum Download auf unserem Maklerportal.

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1. Februar 2018 – Der Spezial-Versicherer Markel International wird für sein europäisches Geschäft einen Versicherer in Deutschland gründen. Auslöser ist das historische Datum, 23. Juni 2016 – Tag des Brexit Referendums im Vereinigten Königreich von Großbritannien. Was bedeutet das für die Branche und die Kunden?

Der Brexit – und die Versicherer sowie deren Kunden in Deutschland – für viele ein großes Fragezeichen. Da kam der Beitrag „Der Brexit und die Folgen“ von Frederik Wulff am Dienstag bei der Haftpflichttagung 2018 am 20. Euroforum in Hamburg wie gelegen. Während der Traditionsveranstaltung der Haftpflichtversicherungswelt hierzulande waren alle ganz Ohr, was Frederik Wulff; Hauptbevollmächtigter von Markel International, Niederlassung für Deutschland, zu sagen hatte; denn der US-Versicherer Markel hat bisher im britischen London seinen Hauptsitz in Europa. Was hat das im Zusammenhang mit dem Brexit zu bedeuten? Und wird die Gründung einer neuen Versicherungsgesellschaft erwogen?

Erst Anfang 2012 hatte der Spezialversicherer Markel seinen Markteintritt in Deutschland realisiert. Der damals 38-jährige Frederik Wulff verkaufte hierzu sein damaliges Betätigungsfeld, die Anglo Underwriting GmbH, an Markel. Seit dem ist er Chef der Markel-Niederlassung in München. Er verkündete am Dienstag, dass Markel International für sein europäisches Geschäft einen Versicherer in Deutschland gründen wird.

Für viele überraschend, weil während der Brexit-Diskussion bekannt wurde, dass auch andere ausländische Unternehmen mit ihrem europäischen Hauptsitz in London nun eine Sitzverlegung erwägen – doch nicht nach Deutschland, sondern eher nach Luxemburg, Brüssel oder ins irische Dublin.

Entschluss reifte bereits im vergangenen Jahr
Die Markel Corporation fasste schon im vergangenen Jahr den Entschluss nach München zu gehen. Nach Gesprächen mit der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gab Markel bereits die Absicht bekannt, die Zulassung einer Versicherungsgesellschaft in Deutschland zu beantragen. Unabhängig vom Ergebnis der Brexit-Verhandlungen will Markel damit sicherstellen, auch in Zukunft die Bedürfnisse von Versicherungsnehmern in der Europäischen Union bedienen zu können.

Soweit das Fazit. Frederik Wulff zeichnete während seines Vortrags auf, was das historische Datum 23. Juni 2016 (Tag des Brexit Referendums im Vereinigten Königreich) an Konsequenzen für Europa, die Wirtschaft und den einzelnen Bürger bedeutet.

Der Brexit – für viele das Reizwort schlechthin, für andere eine dem Zeitgeist folgende Entwicklung in der europäischen Gemeinschaft – und für die Versicherungswirtschaft, wie für andere Wirtschaftszweige eine große Unbekannte. Allein im Segment Lebensversicherung scheint der Brexit für diejenigen mit Policen „made in UK“ irgendwie problematisch, obwohl niemand so genau weiß, wo die Reise nun konkret hingeht. Bis heute ist übrigens noch nicht hundertprozentig klar, wie Großbritannien aus der EU austeigen wird; feststeht lediglich, dass der 29. März 2019 das Brexit-Schicksalsdatum sein wird.

Doch bevor zehntausende Arbeitsplätze von Europas größtem Finanzplatz London in Euro-Staaten verlagert werden, gilt es noch eine Menge von Standpunkten und offenen Fragen in den Verhandlungen auf EU-Ebene zu klären.

Dem kommt Markel International für sein nicht unerhebliches Deutschlandgeschäft mit der Entscheidung und Gründung in München zuvor. Gut für die über 20.000 Endkunden-Verträge und die rund 2.000 Makler, die hierzulande und in Österreich Geschäft für Markel schreiben.

Brexit-Herausforderungen fokussieren sich auf sechs Kriterien
Die Herausforderungen für alle Beteiligten, die London den Rücken Richtung Deutschland kehren wollen, machte Frederik Wulff an sechs Kriterien fest. Demnach ist die erste Hürde mit der Lizenz – sprich mit dem Antrag auf Zulassung zum Geschäftsbetrieb als Versicherer zu nehmen. Als zweiter Schritt folgt die Überlegung und das Realisieren der Geschäftsübertragung von vorhandenem Geschäft auf die neue Einheit.

Schließlich dürfen die Menschen/Mitarbeiter*innen nicht unbeachtet bleiben. Dabei gilt es die Rekrutierung und/oder Übertragung der Arbeitsverträge in trockene Tücher zu bringen. Die Planung regulatorischer und organisatorischer Strukturen darf während des gesamten Procedere auch nicht außer Acht gelassen werden. Technisch wird es dann, wenn es um die Systeme geht. Nachdem die Digitalisierung in der Branche in aller Munde ist, gehört es auch zu dem Vorhaben, beispielsweise wegen des Brexits London zu verlassen. Die Systemlandschaft für Run-off und den operativen Betrieb – seit langem ein besonders sensibler Bereich – muss auf die neuen Gegebenheiten ausgerichtet, angepasst und neu entwickelt werden.

Ist diese Hürde auch geschafft, kommt es zu der endgültigen Umstellung des Tagesgeschäfts. „Das hört sich so einfach an“, sagt Frederik Wulff. Doch seiner Meinung nach steckt gerade auch hier der Teufel im Detail. Ihn selbst und sein Team in München trifft es weniger, weil er schon jahrelange Erfahrung darin hat. Doch Unternehmen, die bisher nicht den Vorteil einer deutschen Geschäftspräsenz hatten, für die ist die tägliche Praxis mit dem Kunden hierzulande eine weitere Herausforderung.

Als Entscheidungsgründe des Spezialversicherers Markel für Deutschland zählten – so erklärte Frederik Wulff, das Wachstumspotenzial, dass die Entscheider im europäischen Markt sehen. Selbstredend kommt dem ganzen auch die bestehende Infrastruktur zugute, nicht zuletzt weil sie in den vergangenen fünf Jahren von Frederik Wulf und seinem Team bereits kundenfreundlich geebnet worden war. Natürlich war auch das stabile regulatorische Umfeld in Deutschland wichtig bei der Entscheidung pro München. Und schließlich ist das auch für die Kundenwahrnehmung von Vorteil. Für die Kunden hierzulande ändert sich mit und ohne Brexit nichts. Das bescheinigt Frederik jedem, der es hören will.

Frederik Wulff: „Unsere Kunden und wir haben nichts zu befürchten!“
Gestern hat übrigens eine dpa-Meldung für weitere Verunsicherung in Sachen Brexit gesorgt. Danach ist die britische Regierung durch eine an die Öffentlichkeit gelangte Analyse der Auswirkungen des Brexits auf die Wirtschaft in Erklärungsnot geraten. Der Regierungsanalyse zufolge kann Großbritannien wirtschaftlich durch den EU-Austritt nichts gewinnen. Vielmehr würden fast alle Wirtschaftsbereiche in Großbritannien leiden, egal wie die Verhandlungen mit der Europäischen Union verlaufen. Frederik Wulff sagte darauf: „Unsere Kunden und wir haben nichts zu befürchten. Unser Geschäft wird davon keinesfalls in Mitleidenschaft gezogen.“

 

erschienen auf  www.bocquel-news.de

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